Widerrufsrecht

Rückgabe, Retouren und Stornierungen

Diese Richtlinie fasst die Bestimmungen aus Teil B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen. Verbindlich sind ausschliesslich die AGB in der bei Vertragsabschluss publizierten Fassung.

Bestellungen sind verbindlich. Ein Rückgabe-, Widerrufs- oder Stornierungsrecht besteht nicht. Eine Rücknahme erfolgt ausschliesslich auf ausdrückliche vorgängige Zustimmung von Carmosphere im Einzelfall.

1. Kein Widerrufs- und kein Rückgaberecht

1.1 Mit dem Absenden der Bestellung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde ist an seine Bestellung gebunden.

1.2 Bei gewöhnlichen Onlinekäufen besteht in der Schweiz kein gesetzliches Widerrufsrecht. Carmosphere gewährt auch kein freiwilliges allgemeines Widerrufs-, Rücktritts- oder Rückgaberecht.

1.3 Ein Anspruch auf Rücknahme mangelfreier Ware besteht nicht – unabhängig von Zustand, Verpackung oder Zeitpunkt der Meldung.

1.4 Nichtgefallen, ein geänderter Entschluss, eine anderweitige Beschaffung, eine irrtümliche Auswahl durch den Kunden sowie vom Kunden falsch angegebene Fahrzeugdaten begründen keinen Rücknahme- oder Stornierungsanspruch.

1.5 Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über Haustür- und Telefongeschäfte (Art. 40a ff. OR) sowie ausdrückliche abweichende Angaben beim einzelnen Angebot.

2. Stornierung

2.1 Nach Vertragsabschluss ist eine Stornierung nur mit vorgängiger ausdrücklicher Zustimmung von Carmosphere möglich. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

2.2 Bei Ware, die aufgrund der Kundenbestellung speziell bestellt, produziert, konfiguriert oder anderweitig beschafft wurde, ist eine Stornierung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Sonderanfertigungen, individuell konfigurierte Produkte, speziell bestellte Fahrwerke, Abgasanlagen, Felgen, Karosserie- und Carbonteile, Elektronik, Software und Lizenzen sowie fahrzeugbezogene Gutachten und Dokumente.

2.3 Stimmt Carmosphere einer Stornierung aus Kulanz zu, werden die entstandenen Kosten und Aufwendungen vom zurückzuerstattenden Betrag abgezogen. Als Bearbeitungspauschale gelten:

Art der Bestellung Bearbeitungspauschale
Lagerartikel, noch nicht versandt CHF 25.–
Nicht-Lagerartikel / beim Lieferanten bestellte Ware 20 % des Warenwerts, mindestens CHF 50.–
Sonderanfertigungen und kundenspezifisch konfigurierte Artikel 30 % des Warenwerts, mindestens CHF 200.–

2.4 Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen die Pauschale, kann Carmosphere diese nachweisen und geltend machen. Weist der Kunde nach, dass die tatsächlichen Kosten tiefer liegen, wird nur dieser Betrag verrechnet.

2.5 Storniert Carmosphere eine Bestellung, weil der Kunde falsche Personendaten angegeben hat oder eine vereinbarte Zahlung ausbleibt, gelten dieselben Ansätze.

3. Rücknahme aus Kulanz

3.1 Eine Rücknahme mangelfreier Ware ist ein Entscheid im Einzelfall, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für weitere Fälle. Aus einer früher gewährten Rücknahme entsteht kein Anspruch für die Zukunft.

3.2 Erforderlich sind die vorgängige ausdrückliche Zustimmung von Carmosphere und eine von Carmosphere erteilte Retourennummer. Ohne Retourennummer eingesandte Ware wird nicht bearbeitet und kann auf Kosten und Gefahr des Absenders zurückgesandt werden; Lager- und Umtriebskosten gehen zu dessen Lasten.

3.3 Vorausgesetzt ist kumulativ, dass

  • die Rückgabe innert 5 Kalendertagen ab Lieferung bzw. Abholung angemeldet wurde;
  • die Ware unbenutzt, unmontiert, unbeschädigt und vollständig ist;
  • die Originalverpackung einwandfrei, unbeschriftet und unbeschädigt ist;
  • eine Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung beiliegt.

Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, entfällt die Rücknahme.

3.4 Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten der Rücksendung trägt der Kunde; er trägt auch die Transportgefahr. Die ursprünglichen Versandkosten werden nicht erstattet.

3.5 Bei genehmigter Rücknahme wird eine Bearbeitungsgebühr nach Ziff. 2.3 verrechnet, sofern die Rückgabe nicht auf einen von Carmosphere zu vertretenden Grund zurückgeht.

3.6 Von einer Rücknahme sind in jedem Fall ausgeschlossen:

  • Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen;
  • individuell konfigurierte Produkte;
  • bereits montierte, eingebaute, bearbeitete, lackierte oder gebrauchte Teile;
  • Elektronik und entsiegelte elektronische Bauteile, Steuergeräte;
  • Software und aktivierte Lizenzen;
  • fahrzeugbezogene oder bereits ausgestellte Gutachten und Dokumente;
  • speziell beschaffte Fahrwerke, Abgasanlagen, Felgen, Carbon- und Karosserieteile;
  • Reifen, die bereits auf Felgen montiert oder gefahren wurden;
  • Felgen, auf denen bereits Reifen montiert wurden;
  • gebrauchte Abgasanlagen;
  • Gebrauchtwaren und Ausstellungsstücke;
  • Rückgaben wegen blossen Nichtgefallens.

4. Falschlieferung, fehlende Positionen, Transportschäden

4.1 Der Kunde hat die Lieferung nach Erhalt unverzüglich zu kontrollieren. Falschlieferungen, fehlende Positionen und erkennbare Transportschäden sind innert 48 Stunden bzw. bis zum nächstfolgenden Werktag zu melden.

4.2 Erkennbare Schäden an Verpackung oder Ware sind innerhalb derselben Frist zusätzlich beim Transportdienstleister zu beanstanden und zu dokumentieren. Die Meldung dort ersetzt die Meldung an Carmosphere nicht.

4.3 Beschädigte Verpackungen und Verpackungsmaterialien sind bis zur Klärung aufzubewahren. Sind sie nicht mehr vorhanden, kann ein Transportschaden nicht mehr geltend gemacht werden, soweit der Nachweis dadurch vereitelt wird.

4.4 Hat Carmosphere einen falschen Artikel geliefert oder eine Position vergessen, organisiert und trägt Carmosphere die Rücksendung bzw. Nachlieferung.

5. Mängel

5.1 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innert 5 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Erfolgt keine Meldung innerhalb dieser Fristen, gilt die Lieferung – soweit gesetzlich zulässig – als genehmigt (Ziff. B4.7 der AGB).

5.2 Die Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen und sämtliche zur Beurteilung erforderlichen Angaben zu enthalten: Bestell- bzw. Rechnungsnummer, Fahrzeugdaten, Kilometerstand, Fehlerbeschreibung sowie aussagekräftige Fotos. Weitere Unterlagen – Videos, Diagnoseberichte, Angaben zu Einbau und verwendeten Komponenten – sind auf Verlangen beizubringen. Solange diese Angaben fehlen, ruht die Bearbeitung.

5.3 Das beanstandete Produkt ist bis zum Abschluss der Prüfung aufzubewahren und Carmosphere auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Wird das Produkt verändert, weiterverbaut, veräussert oder entsorgt, bevor die Prüfung abgeschlossen ist, entfallen darauf gestützte Ansprüche, soweit der Nachweis dadurch vereitelt wird.

5.4 Carmosphere ist bei einem berechtigten Gewährleistungsfall zunächst berechtigt, nach eigener Wahl Reparatur oder Ersatzlieferung vorzunehmen.

5.5 Gewährleistungsfrist: 24 Monate für Konsumenten (Art. 210 OR), 12 Monate für Geschäftskunden, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist.

5.6 Kein Mangel liegt insbesondere vor bei normalem Verschleiss, unsachgemässer Montage oder Verwendung, fehlender oder falscher Wartung, Missachtung von Montage-, Betriebs- und Wartungsvorschriften, Veränderungen am Produkt, Verwendung ausserhalb des vorgesehenen Einsatzzwecks, Motorsport- oder Rennstreckeneinsatz sowie bei unterlassener Achsvermessung oder unterlassener Nachkontrolle nach Ziff. D6 der AGB. Optische Abweichungen bei Sichtcarbon, Lackierungen, Pulverbeschichtungen und Oberflächen innerhalb der branchenüblichen Toleranzen stellen keinen Mangel dar.

5.7 Ergibt die Prüfung, dass kein Mangel vorliegt oder dass die Voraussetzungen nach Ziff. 3.3 nicht erfüllt sind, können Umtriebe, Prüf-, Rücksende- und Entsorgungskosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

5.8 Ein Gewährleistungsfall entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Bezahlung offener Rechnungen.

6. Verantwortung des Kunden für Auswahl und Zulassung

6.1 Erfolgt die Produktauswahl durch den Kunden, trägt dieser die Verantwortung dafür, dass das bestellte Produkt für sein Fahrzeug und den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, soweit Carmosphere keine ausdrückliche Kompatibilitätszusage abgegeben hat.

6.2 Vor Montage sind Produkt, Teilenummer, Ausführung, Lieferumfang und die Kennzeichnungen auf dem Bauteil mit den Fahrzeugdaten und den zugehörigen Gutachten abzugleichen. Wird ein erkennbar abweichendes Teil eingebaut, gehen die Folgekosten zulasten des Kunden (Ziff. C2 der AGB).

6.3 Für Eintragung und Abnahme beim Strassenverkehrsamt ist der Kunde verantwortlich. Eine Stornierung, Rückgabe oder Minderung mit der Begründung, ein Teil sei nicht zulassungsfähig oder der Experte habe die Abnahme verweigert, ist ausgeschlossen (Ziff. C3.6 und C3.10 der AGB).

7. Vorgehen bei einer Beanstandung

  1. Meldung schriftlich an info@carmosphere.ch, innerhalb der Fristen nach Ziff. 4 und 5.
  2. Vollständige Angaben gemäss Ziff. 5.2 beilegen.
  3. Rücksendung erst nach Erhalt der Retourennummer und der von Carmosphere genannten Versandadresse. Unangemeldete Rücksendungen werden nicht bearbeitet.

8. Rückerstattung

8.1 Rückerstattungen erfolgen über den ursprünglich verwendeten Zahlungsweg, bei Kreditkartenzahlung auf dieselbe Karte, innerhalb von 30 Tagen nach abschliessender Klärung.

8.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Bankverbindung verantwortlich. Carmosphere haftet nicht für Überweisungen an eine falsch angegebene Verbindung.

8.3 Eine Verrechnung einer Gutschrift mit einer neuen Bestellung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

9. Werkstatt- und Einbauaufträge

Für Arbeiten in der Werkstatt – Einbau, Achsvermessung, MFK-Begleitung, Einlagerung – gilt Teil D der AGB. Diese Rückgaberegeln sind darauf nicht anwendbar.

10. Zwingendes Recht

Zwingende gesetzliche Ansprüche von Konsumenten, insbesondere aus mangelhafter Ware, sowie die Haftung für Personenschäden, für Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR) und nach Produktehaftpflichtgesetz bleiben in jedem Fall vorbehalten. Sollte eine Bestimmung dieser Richtlinie unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.


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Verbindlich sind die AGB in der bei Vertragsabschluss publizierten Fassung.